In Zeiten der Inflation ist die Angst vor der Altersarmut noch größer als noch vor einigen Jahren. Das wundert kaum, stehen doch davongaloppierende Energiepreise und immer weiter steigende Lebensmittelpreise in keinem Verhältnis zu den Lohn- und Rentenerhöhungen in den letzten Jahren. Trotz diverser Hilfsprogramme ist kein Ende der schwierigen finanziellen Lage für viele Menschen in Sicht und der Winter und die damit verbundenen Verbrauchsspitzen im Energiebereich stehen erst noch vor der Tür.
Da ist es nur normal, dass sich immer mehr Menschen Gedanken darüber machen, wie man das monatliche Einkommen aufbessern kann. Die Immobilie wurde über weite Jahre als eine der besten Möglichkeiten der Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich hat man heute durchaus einen erheblichen monetären Vorteil, wenn man in einer bereits abbezahlten Immobilie lebt. Doch auch wenn auf diesem Weg laufende Mietzahlungen eingespart werden, erhöht das erst einmal nicht die Einnahmen im eigenen Geldbeutel.
Doch es gibt noch weitaus mehr Möglichkeiten, die eigene Immobilie zum Einsatz zu bringen. Da wäre einmal die Vermietung eines Teils des Hauses. Wenn Sie über eine Einliegerwohnung verfügen, kann die Miete aus dieser Wohnung ein zweites Standbein finanzieller Natur werden. Dabei muss man allerdings beachten, dass die Vermietung einer Wohnung immer auch mit einer Menge Arbeit verbunden ist. Von der Erstellung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung über das Nachhalten, dass der Mieter auch immer allen seinen Pflichten nachkommt bis hin zu dem Umstand, dass Sie im Fall eines Schadens in der Wohnung schnell für eine Reparatur sorgen müssen.
Tatsächlich gibt es leichtere Wege, aus Ihrer Immobilie eine monatlich wiederkehrende Einnahme zu ziehen. Eine dieser Möglichkeiten ist die Immobilienrente. Bei der Verrentung einer Immobilie handelt es sich um eine Form des Immobilienverkaufs. Allerdings läuft ein solcher Rentenverkauf komplett anders ab als ein klassischer Immobilienverkauf.
Was genau ist eigentlich die Immobilienrente?
Wenn Sie für Ihr Haus eine Immobilienrente abschließen, veräußern Sie Ihr Haus im Tausch gegen eine monatlich (oder in einem anderen zu vereinbarenden Intervall) zu zahlende Rente. Verbunden wird der Verkauf der Immobilie in der Regel mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit. Das bedeutet, dass Sie auch nach dem Verkauf noch in Ihrem Haus leben und dafür sogar vom neuen Eigentümer der Immobilie noch Geld erhalten.
Das Besondere am Hausverkauf auf Rentenbasis
Es gibt eine Reihe von Besonderheiten bei dieser Art des Immobilienverkaufs, die vor Abschluss eines solchen Vertrages bedacht werden sollten. Am wichtigsten sind in dem Zusammenhang:
- Der konkrete Verkaufspreis
- Die Zielgruppe eines Hausverkaufs auf Rentenbasis
- Die Laufzeit der Ratenzahlung
Der Verkaufspreis – auf Abstriche gefasst machen
Wenn Sie normalerweise Ihre Immobilie verkaufen möchten, gehen Sie zu einem Makler und lassen diesen den Verkauf in die Wege leiten. Dazu gehört unter anderem die Schätzung des Immobilienwertes. Je nach aktueller Lage des Immobilienmarktes in Ihrer Region kann dann ein Betrag leicht oberhalb des Immobilienwertes für den geforderten Verkaufspreis zugrunde gelegt werden – oder eben ein niedrigerer Wert, wenn ein Verkauf sich sonst als schwierig erweisen würde.
Der Verkaufspreis wird dann in aller Regel in einer Summe fällig und Sie müssen Ihr Haus verlassen. Beim Hausverkauf auf Rentenbasis sieht der Ablauf allerdings etwas anders aus. Auch hier muss der Wert der Immobilie geschätzt werden. Im nächsten Schritt müssen Sie sich für eine Rentenart entscheiden – die Zeitrente oder die Leibrente. Während die Zeitrente eine Ratenzahlung für einen bestimmten Zeitraum vorsieht, wird die Leibrente bis ans Lebensende gezahlt.
Wenn es eine Leibrente werden soll, ergibt sich auf den eigentlichen Wert der Immobilie noch einmal ein Sicherheitsabschlag. Dieser soll sicherstellen, dass der Käufer der Immobilie bei einer überdurchschnittlich langen Lebensdauer Ihrerseits nicht viel mehr zahlen muss, als die Immobilie eigentlich wert gewesen wäre. Die Gefahr für Sie ist dabei, dass Sie am Ende einen deutlich niedrigeren Preis für die Immobilie erzielt haben als mit einer Zeitrente.
Bei der Zeitrente wird ein fester Zeitraum gewählt, in dem die monatliche Rentenzahlung zu erfolgen hat. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, enden auch die Zahlungen. Sollten Sie vor Ablauf des vereinbarten Zeitrahmens versterben, erhalten Ihre Erben die weiteren Auszahlungen. Hier wird der tatsächliche Wert der Immobilie für die Berechnung der monatlichen Rente zugrunde gelegt. Die monatliche Rente liegt bei einer Zeitrente also in der Regel deutlich höher als bei einer Leibrente. Dafür hat dieses zusätzliche Einkommen ein Ablaufdatum.
Die Laufzeit der Ratenzahlung
Wenn Sie sich für eine Zeitrente entscheiden, müssen Sie auch die Laufzeit der Ratenzahlung festlegen. Diese sollte nicht zu lang angesetzt sein, da die Raten sonst sehr niedrig ausfallen. Ob für Sie als Verkäufer der Immobilie die Zeitrente oder die Leibrente eine bessere Lösung ist, hängt vor allen Dingen von Ihrer persönlichen gesundheitlichen Verfassung ab.
Die Zielgruppe des Hausverkaufs auf Rentenbasis
Noch vor rund einem Jahr stand die Aussage vieler Experten, dass der Kreis der Zielgruppe für einen Hausverkauf auf Rentenbasis vergleichsweise klein wäre. Tatsächlich können Sie Käufer für einen solchen Verkauf auf drei verschiedenen Märkten finden:
- Private Immobilienkäufer
- Gewerbliche Immobilienkäufer
- Stiftungen als Immobilienankäufer
Die geringste Einnahme erzielen Sie bei einem Verkauf an eine Stiftung. Wobei ein solcher Verkauf sich für Sie in der Hauptsache dann lohnt, wenn Sie Ihre Immobilie dieser Stiftung ohnehin vermachen wollten.
Die Gruppe der privaten Immobilienkäufer schreckte in der Vergangenheit oft vor der Tatsache zurück, dass bei einem Verkauf auf Rentenbasis für den Investor erst einmal keine Einnahmen erzielt werden können, aber trotzdem laufende Kosten entstehen. Das sieht heute etwas anders aus. Denn die laufenden Kosten bei einer Immobilienrente sind im Vergleich zum klassischen Kauf einer Immobilie eher gering. Da vom Kaufpreis noch der Wohnwert für Ihr Wohnrecht auf Lebensdauer abgezogen wird, zahlt der Käufer unter dem Strich einen deutlich geringeren Preis für die Immobilie als bei einem „normalen“ Hauskauf.
Wer also die immer weiter steigenden Immobilienzinsen umgehen und stattdessen für die Zukunft eine Investition tätigen möchte, für den wird der Kauf einer Immobilie auf Rentenbasis in den nächsten Jahren zunehmend interessanter.
Gewerbliche Immobilienankäufer, die mit einem Hauskauf auf Rentenbasis arbeiten, gibt es schon lange. Auch hier wächst aktuell die Zahl der Unternehmen, da ein Hausankauf auf dieser Basis eine deutlich geringere Bindung liquider Mittel bedeutet als ein klassischer Hauskauf. Für Sie als möglichen Verkäufer Ihrer Immobilie erweitert sich durch die aktuellen Zinserhöhungen im Bereich der Baukredite der Interessentenkreis also durchaus.
Was gilt es bei der Immobilienrente zu beachten?
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu verkaufen, aber einen Umzug eigentlich vermeiden möchten, kann die Immobilienrente eine gute Lösung für Sie sein. Sie müssen dabei allerdings ein paar Punkte beachten:
Die finanziellen Mittel, die Ihnen aus dem Verkauf zufließen, sind deutlich geringer als im Rahmen eines klassischen Hausverkaufs.
Je nach Ihrem Alter beim Verkauf des Hauses und der Höhe Ihrer sonstigen Rente müssen Sie einen Teil der Einnahmen aus der Immobilienrente versteuern.
Eine Immobilienrente bieten die meisten gewerblichen Anbieter erst ab einem Alter von mindestens 60, manche sogar erst ab 75 Jahren an.
Das Eigentum an der Immobilie geht an den Investor über – damit können Sie Ihre Immobilie nicht mehr vererben.
Im Gegenzug zu diesen Punkten bringt die Immobilienrente allerdings auch einige Vorteile mit sich. Die wichtigsten positiven Faktoren der Immobilienrente sind dabei:
Sie erhöhen Ihren Lebensstandard durch ein höheres monatliches Einkommen
Das bisher in Ihrer Immobilie gebundene Kapital wird wieder flüssig
Sie erhalten (bei Vereinbarung einer Leibrente) eine lebenslange garantierte Rente – alternativ können Sie sich auch für eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus einer höheren Einmalzahlung und einer monatlich geringeren Rentenzahlung entscheiden.
Sie haben keine monatlichen Belastungen mehr zur Unterhaltung Ihrer Immobilie – es fallen nur noch die tatsächlichen Verbrauchskosten an.
Auch Instandhaltungskosten sind vom neuen Eigentümer der Immobilie zu tragen.
Eine Verwertung Ihrer Immobilie in Form einer Immobilienrente könnte für Sie infrage kommen? Dann sollten Sie sich von einem auf dieses Thema spezialisierten Immobilienmakler umfassend zu Ihren Chancen und Risiken beraten lassen.